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FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94 |
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- BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84
Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
Deshalb sei die BFH-Rechtsprechung zu Weihnachtsgratifikationen und Jubiläums Zuwendungen (Urteil vom 26. Juni 1980, BStBl II 80, 506 und vom 05. Februar 1987, BStBl II 1987, 845) hier nicht anwendbar.Die Sachlage entspricht vielmehr dem Fall einer rechtsverbindlich zugesagten Jubiläums Zuwendung ( BFH-Urteil vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 , BStBl II 1987, S. 845).
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
Zur Parallelvorschrift des Art. 48 EWG-Vertrag, der das Prinzip der Freizügigkeit normiert, hat der EuGH in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker) entschieden, daß Staatsangehörige anderer EU-Staaten Steuerinländern in vergleichbarer Situation steuerlich gleichgestellt werden müssen. - BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92
Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
Wie bereits vorher unter Geltung des § 152 Abs. 7 AktG setzt die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für Ungewisse künftige Verbindlichkeiten voraus, daß das künftige Entstehen der Verbindlichkeit dem Grunde und/oder der Höhe nach wahrscheinlich ist, daß auch die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich ist und daß die Ungewisse Verbindlichkeit im wesentlichen bereits im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht ist (…BFH vom 19. Mai 1983 a.a.O., vom 12. Dezember 1991 , BStBl II 1992, S. 600 und vom 19. Oktober 1993 , BStBl II 1993, S. 891).
- BFH, 12.12.1991 - IV R 28/91
1. Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung, Uferschutzarbeiten und …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
Wie bereits vorher unter Geltung des § 152 Abs. 7 AktG setzt die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für Ungewisse künftige Verbindlichkeiten voraus, daß das künftige Entstehen der Verbindlichkeit dem Grunde und/oder der Höhe nach wahrscheinlich ist, daß auch die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich ist und daß die Ungewisse Verbindlichkeit im wesentlichen bereits im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht ist (BFH vom 19. Mai 1983 a.a.O., vom 12. Dezember 1991 , BStBl II 1992, S. 600 …und vom 19. Oktober 1993 , BStBl II 1993, S. 891). - BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91
Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
Der BFH habe mit Urteil vom 12. Oktober 1992 Az.: XI R 34/91 nochmals bestätigt, daß bei fehlender rechtlicher Verpflichtung am maßgeblichen Bilanzstichtag eine Rückstellung nur bei wirtschaftlicher Verursachung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr möglich sei. - EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
Zwar hat der EuGH diese zu EU-Bürgern ergangene Rechtsprechung nicht auf Steuerinländer erstreckt (Urteil vom 28. Januar 1993 - C 112/91 "Werner", DB 1993, S. 359). - BFH, 26.06.1980 - IV R 35/74
Urlaubsaufwendungen und Weihnachtsgeld dürfen bei abweichendem Wirtschaftsjahr …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
Deshalb sei die BFH-Rechtsprechung zu Weihnachtsgratifikationen und Jubiläums Zuwendungen (Urteil vom 26. Juni 1980, BStBl II 80, 506 und vom 05. Februar 1987, BStBl II 1987, 845) hier nicht anwendbar. - BFH, 19.05.1983 - IV R 205/79
Bildung einer Rückstellung - Rekultivierungsaufwendung - Abgrabungsgesetz
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist in der Steuerbilanz nur zu passivieren, was auch in der Handelsbilanz passiviert werden muß ( BFH vom 19. Mai 1983 , BStBl II 1983, S. 670). - FG Köln, 20.10.1994 - 5 K 314/84
Einkommensteuer; Grundtarif bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1997 - 2 K 1021/94
Jedoch gebietet Art. 3 GG , Steuerinländern insoweit nicht schlechter zu stellen als EU-Bürgern (FG Köln. Vorlagebeschluß gem. Art. 100 GG vom 20. Oktober 1994 5 K 314/84 , EFG 95, S. 273).